Kooperationsvereinbarung zwischen dem SV Schollbrunn und dem SC Weisbach

Die Fußballvereine SC Weisbach und SV Schollbrunn stellen die Weichen für eine zukünftige gemeinsame sportliche Perspektive.

Das Bild zeigt die Vereinsvorstände und das ausarbeitende Gremium beider Vereine bei der Unterschriftunterzeichnung der Vereinbarung (Foto: privat)

(ez/oi) In der Folge des stetig drohenden demographischen Wandels und deren Entwicklung, haben beide Vereine entschieden mit präventiven Planungen den jeweiligen Spielbetrieb sicherzustellen.

Überangebote an anderen Freizeitgestaltungen führen zu weniger Interesse zum Fußball, Kinder und Jugendliche treten weniger gegen den Ball. Weiterhin führen Beruf, Familie und andere Verpflichtungen dazu, dass man eher mit sportlichen Aktivitäten aufhört.

Letztlich ist in einer Vereinsstruktur ein extremer Schwund an eigenen Spielern gegeben und eine regelmäßiger Spielbetrieb auf der Basis eines Wettbewerbs nicht mehr möglich.

Viele Vereine gehen eine Spielgemeinschaft ein oder gründen gar einen neuen Verein, um den Spielbetrieb zu erhalten und letztlich überleben zu können.

Daraus resultierend ist die Erwägung einer Kooperation zwischen beiden Fußballvereinen entstanden.

In den letzten Jahren ist zwischen dem SC Weisbach und dem SV Schollbrunn aus einer ursprünglich sportlichen Rivalität eine Freundschaft entstanden.

Immer öfters traf man sich in jüngster Vergangenheit bei etwaigen Feierlichkeiten und erste oberflächliche Gespräche zur Zukunft beider Vereine wurden erörtert, bis die jeweiligen Vereinsfunktionäre diese Aufgabe offiziell und ernsthaft aufnahmen.

Erste Meilensteine wurden im November 2020 und im Januar 2021 im Sportheim des SV Schollbrunn gesetzt. Der Teilnehmerkreis bestand aus einigen Vorstandmitgliedern beider Vereine, die von Anfang gewillt waren Gespräche anzugehen und etwaige erste Vorschläge wurden erörtert.

Danach wurde die jeweilige eigene Vorstandschaft informativ mitgenommen, um Pro und Contra abzuwägen. Letztlich wurde in beiden Lagern „grünes Licht“ für das Vorhaben gegeben.

Bei den letztjährigen Generalversammlungen informierte die jeweilige Vorstandschaft deren Vereinsmitglieder über das Vorhaben.

Auf beiden Seiten wurde ein Gremium aus 2x 4 Mitgliedern bestimmt, denen die Ausarbeitung dieser Kooperationsvereinbarung als Aufgabe gestellt wurde.

Am 29. November 2021 begann die Ausarbeitung und dauerte bis zum 7. Februar 2022 an. In mehreren Gesprächsrunden die zunächst aufgrund der erneuten Pandemiewelle mittels einiger Videokonferenzen und abschließend auf persönlicher Ebene realisiert wurden, konnte ein entsprechendes mehrseitiges Pamphlet erstellt werden, das der jeweiligen Vorstandschaft als Zwischenstand mitgeteilt wurde.

Letztlich konnte das Gremium im Februar 2022 einen finalen Stand erstellen das von der jeweiligen Vorstandschaft bewilligt wurde. In der Folge wurden alle interessierten Vereinsmitglieder über das Vorhaben informiert.

Mittels der Kooperationsvereinbarung die als Strategiemaßnahme zu verstehen ist, ebnen beide Vereine Ihren Weg für die Zukunft um einen geregelten Spielbetrieb als gemeinsamem Ziel zu verfolgen.

Zu einer guten Zusammenarbeit gehört das Verständnis zu entwickeln, was eine Kooperation für die Beteiligten überhaupt bedeutet und welche gemeinsamen Ziele erreicht werden sollen.

Vorneweg ist festzustellen, dass kein Kooperationspartner der beteiligten Vereine ihre wirtschaftliche oder sportliche Unabhängigkeit einbüßt, sprich die jeweilige Eigenständigkeit bleibt in Gänze erhalten.

Die Kooperationsvereinbarung bildet die Grundlage und einen Rahmen für die sportliche Zusammenarbeit beider Vereine die hauptsächlich an die Rahmenbedingungen und der Spielordnung des badischen Fußballverbandes anlehnen.

Das jeweilige Gremium bzw. die Vorstandschaften haben hierbei recht umfangreich alle denkbaren Szenarien schriftlich beschrieben, wobei im Wesentlichen und schriftlich verankert gilt, dass die Zusammenarbeit beider Vereine grundsätzlich auf gegenseitigem Vertrauen basiert und beide Vereine unabhängig der Spielklassenzughörigkeit auf Augenhöhe agieren.

Es wird grundsätzlich angestrebt zwei Mannschaften im Spielbetrieb zu halten.

Die Kooperationsvereinbarung wurde am 16. Oktober 2022 von den Vorständen beider Vereine in Rahmen der Kirchweihfeierlichkeiten des SC Weisbach signiert.

Beide Vereine werden weiterhin so lange wie möglich den Spielbetrieb eigenständig führen, sobald jedoch ein Verein den Bedarf einer Spielgemeinschaft meldet, wird die Kooperationsvereinbarung gültig.

Sofern eines Tages der Spielbetrieb beider Vereine wieder allein gestalten werden kann, wird die Kooperationsvereinbarung ausgesetzt.

Eine SpG gilt für eine Saison und kann nur jährlich angemeldet bzw. mit triftigem Grund (einzig aufgrund von Spielermangel) beantragt werden. Die SpG muss gemäß §42 der Spielverordnung darauf ausgerichtet sein, dass die beteiligten Vereine schnellstmöglich wieder eigenständig am Spielbetrieb teilnehmen können.

Die Vereinbarung ist beidseitig flexibel gestaltet, sodass zukünftige Anpassungen in Abstimmung der jeweiligen Vorstandschaft möglich sind.

Unabhängig einer „Aktivierung“ dieser Vereinbarung werden beide Vereine mit Beginn der Saison 2022/23 und für zukünftige Spielzeiten in den Monaten September, Oktober, April und Mai einige Spieltage an einem Spielort abwechselnd zusammenzulegen.

Beide Vereine, SC Weisbach und SV Schollbrunn bedanken sich bei allen die aktiv an der Bearbeitung dieser Kooperationsvereinbarung mitgewirkt haben, man ist überzeugt und zuversichtlich einen für beide Parteien sowohl guten und fairen als auch partnerschaftlichen Umgang gefunden zu haben, um eine zukünftige sportliche Perspektive zu erhalten.

Die Vorstandschaft des SC Weisbach und des SV Schollbrunn.

Erstellt am 16.10.2022 – Emanuele Zerbo

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